Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
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Meine Arbeitsweise - das darfst du erwarten
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1. Hausbesuch:
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Themenorientierte Hausbesuche in der Schwangerschaft:
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Wochenbett:
Bitte frühestmöglich per SMS, E-Mail oder Signal informieren, wenn das Baby geboren ist, damit ich Termine für dich freihalten und einplanen kann (andernfalls findet der 1. Wochenbettbesuch unter Umständen erst am übernächsten Tag statt )
An diesen Tagen kann ich dir nur die Entlassung empfehlen, wenn keinerlei Probleme (Stillen, Kreislaufprobleme, starke Schmerzen, Gelbsucht Baby) vorliegen.
Angaben sind lediglich Mindestangaben. Deinen Bedarf bestimmen wir individuell gemeinsam während der Wochenbettbetreuung.
Der erste Wochenbett-Besuch dauert ca. 60 - 90 Minuten, später plane ich für dich ca. 45 - 50 Minuten Zeit ein.
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Still - und Babyzeit:
Betreuung nach Ablauf der ersten 12 Wochen bis zum endgültigen Abstillen bzw. bzw zum 9. Lebensmonat deines Babys
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Grundsätzliches/Wichtig sind mir: |
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Vertrauen und Kennenlernen: |
Vergabe fester Termine, auch in der Schwangerschaft. |
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Fachkompetenz: |
Medizinisches Wissen auf dem neuesten Stand sowie geballter Berufs-Fortbildungs- und Lebenserfahrung. |
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Dein gutes Gefühl: |
Du sollst dich hervorragend betreut fühlen. |
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Fragen: |
Bitte notiere dir vor unseren Terminen Ihre Fragen. Tipp: bewahre den Zettel im Mutterpass auf, dann hast du ihn bei den Terminen mit mir immer zur Hand. |
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Pünktlichkeit: |
Genau vereinbarte Termine verstehen sich immer mit einer Toleranz von +/- 45 Minuten (liegt in der Natur meiner individuellen Arbeit). Häufig gebe meine Ankunftszeit bei dir als Spielraum von 2 Stunden an, das erleichtert mir die flexible Gestaltung meiner Hausbesuch-Route. |
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Erreichbarkeit: |
Montag bis Donnerstag zwischen 07.30 Uhr und 17.00 Uhr. Freitag zwischen 07.30 und 14.00. Hinterlassene Nachrichten auf der Mailbox werden, oder per Mail uns SMS werden in zumutbaren Zeitabständen von mir bearbeitet und nach Möglichkeit außerhalb der Telefonsprechzeit beantwortet. In dringenden Fällen warte die den Rückruf der nicht ab, sondern wende dich unverzüglich an eine Kinderärztin / einen Kinderarzt, eine gynäkologische Praxis, an die nächstgelegene Klinik oder wähle unverzüglich den Notruf unter 112. |
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Terminabsagen: |
Versäumte Termine oder nicht abgesagte Termine bis spätestens 24 Stunden vor der verabredeten Zeit werden nicht von der Krankenkasse übernommen und werden privat in Rechnung gestellt. |
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Terminvereinbarung:
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Bevorzugt per SMS, Signal Messenger oder E-Mail Anrufe werden während meiner Hausbesuchszeit zwischen 07.30 und 15.00 nicht beantwortet. |
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Telefonische Kurzberatung: |
Kassenleistung ab 01.11.2025 ausschließlich Telefonate (ich rufe zurück) nachträgliche Unterschrift nötig Schriftliche Beratung Selbstzahlerleistung (siehe Wahlleistungsvereinbarung) |
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Offenheit: |
Fühle dich frei, positives Feedback oder konstruktive Kritik anzusprechen. |
Ich freue mich, einen Stück deines Weges mit zu gehen und dich in dieser aufregenden, manchmal anstrengenden, aber immer wunderschönen Lebensphase unterstützen zu dürfen.
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Allgemeine Vertragsbedingungen
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Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) der Hebamme Bettina Zehn nachfolgend Hebamme genannt.
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen der Hebamme und der Leistungsempfängerin.
2. Rechtsverhältnis
Die Rechtsbeziehungen zwischen Hebamme und der Leistungsempfängerin sind privatrechtlicher Natur.
3. Umfang der Leistungen
(1) Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde.
(2) Bei Selbstzahlerinnen richtet sich das Leistungsangebot nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes, in dem die Leistung erbracht wird.
(3) Nicht Gegenstand der Leistungen der Hebamme sind die Leistungen der von der Hebamme hinzugezogenen Ärzte bzw. Krankentransporte. Leistungen hinzu gezogener Ärzte oder Krankentransporte werden von diesen gesondert berechnet.
(4) Für vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten werden und die nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, stellt die Hebamme die entgangene Vergütung der Leistungsempfängerin in Rechnung.
4. (1) Als Wahlleistungen können vereinbart werden:
a) Leistungen, die nicht Gegenstand des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V sind und über die keine Zusatzvereinbarung mit Einzelkassen abgeschlossen wurde, z.B.
b) Leistungen, deren Umfang bei gesetzlich Versicherten über die Obergrenze des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGBV hinausgehen, z.B.
Die Hebamme verpflichtet sich, die Leistungsempfängerin vor der Inanspruchnahme einer Wahlleistung über etwaige Kosten zu informieren
c) Aktuelle Preise der Wahlleistungen können der Privaten Wahlleistungsvereinbarung Hebammenhilfe entnommen werden. Private Rechnung wird der Leistungsempfängerin per E-Mail übermittelt (SPAM-Ordner kontrollieren)
Abrechnung des Entgelts
(1) Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Hebamme die Leistungen mit der leistungspflichtigen gesetzlichen Krankenkasse ab. Davon nicht umfasst sind die vereinbarten Wahlleistungen. Für diese sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Zahlung verpflichtet.
(2) Leistungsempfängerinnen, für die eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts die Leistungen, die im Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft in Anspruch genommen werden schuldet (z.B. Heilfürsorgeberechtigte), legen eine Kostenübernahme-erklärung ihrer Kostenträger vor, die die Leistungen der /des (Name der Einrichtung) nach Nr. 3 dieser AVB umfasst. Liegt diese Kostenübernahmeerklärung nicht vor oder deckt sie die in Anspruch genommenen Leistungen nicht ab, sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen verpflichtet.
(3) Selbstzahlerinnen sind zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen der Hebamme nach dieser AVB verpflichtet.
Bei Selbstzahlerinnen richtet sich der erstattungsfähige Leistungsumfang nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes der Leistungserbringung Die Leistungsempfängerin ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären.
Sofern die Privatgebührenordnung des Bundeslandes der Leistungserbringung keine Vergütung der Leistungen analog dem Ergänzungsvertrag zum Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V vorsieht, gelten die Erstattungssätze des Ergänzungsvertrages.
(4) Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren in Höhe von pauschal 5,- Euro berechnet werden.
(5) Eine Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.
(6) Sofern die Leistungsempfängerin Wahlleistungen mit der Hebamme vereinbart hat, kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
8. Kursanmeldung und Rücktritt
Innerhalb von 14 Tagen nach der online Anmeldung zum Kurs (Geburtsvorbereitung, Rückbildung, Beikostkurs) kann die Leistungsempfängerin ihre Anmeldung kostenlos stornieren. Danach kann keine kostenlose Stornierung mehr erfolgen. Falls der Platz aus der Warteliste besetzt werden kann wird die Hebamme dies vornehmen. Leistungsempfängerin wird 1 Woche vor Kursbeginn informiert, ob ein Nachbesetzen möglich ist. In diesem Fall wird eine Bearbeitunspauschale von 15€ zu lasten der Leistungsempfängerin in Rechnung gestellt. Andernfalls wird der volle Kursbetrag der Leistungserbringerin in Rechnung gestellt.
9. Diese allgemeinen Vertragsbedingungen treten am 01.11.2025 in Kraft.
10. Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Die unwirksamen Bestimmungen sollen ersetzt werden durch eine solche Regelung, die der unwirksamen am nächsten kommt.
Ort, Datum Unterschrift Leistungsempfängerin