Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
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Kennenlernen, erster Informationsaustausch
Besprechen Ihrer Erwartungen und Wünsche
Raum für Ihre Fragen
Anamnese-Erhebung (Anlegen der Karteikarte, Vorbereitung der Betreuung)
Erläuterung meiner Arbeitsweise und Rahmenbedingungen
Bei Bedarf Erklärung des Behandlungsvertrags: sofortige Unterschrift nicht erforderlich, Rücksendung aber innerhalb zwei Wochen nach Vorgespräch, da Betreuungsplatz sonst anderweitig vergeben werden muss
Terminvereinbarung für nächstes Treffen in der Regel in der 35. - 36. Schwangerschaftswoche (Wochenbettvorbereitung - geburtsvorbereitende Maßnahmen), wenn gewünscht auch gern früher und häufigere persönliche Treffen möglich s. unten
Achtung: das Vorgespräch wird von den gesetzlichen Krankenkassen nur einmal pro Schwangerschaft und Frau übernommen. Sollten Sie bereits Termine bei einer anderen Hebamme wahrgenommen haben informieren Sie mich bitte VOR unserem ersten Termin darüber.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich mir aufgrund des regionalen Hebammenmangels und meines großen Arbeitsaufkommens keine Zeit für Hebammencastings nehmen kann. Leider habe ich in der Regel eine volle Warteliste und werde Ihren Platz in einem solchen Fall dann sofort an eine Familie/Mama vergeben, die sonst keine Platz gefunden hätte.
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Geburtsvorbereitungskurse in der Gruppe mit Partner oder bei ärztlicher Anordnung Einzelunterweisung (Partnerbeitrag kann von mir nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden, ich stelle Ihnen eine Privatrechnung, welche Sie dann selbst zur Rückerstattung bei der gesetztlichen Krankenkasse einreichen können) Partner-Gebühr: 55 Euro
Jede Frau, der ich die Betreuung im Wochenbett zugesagt habe hat einen Platz in von mir regelmäßig durchgeführten Geburtsvorbereitungskurs reserviert. Allerdings ist ist dafür eine gesonderte Anmeldung nötig. Wenn nach dem Vorgespräch keine Anmeldung erfolgt, wird der Platz an die Warteliste vergeben.
Die Teilnahme am Kurs ist selbstverständlich nicht verpflichtend und wird vollständig von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Wird allerdings von mir empfohlen und die Erfahrung zeigt reibungslosere Geburten und auch die erste Zeit mir dem Baby verläuft in der Regel unkomplizierter und mit weniger (unangenehmen) Überraschungen.
Vereinbarung fester Termine im Abstand von ca 4-6 Wochen möglich (falls kein Geburtsvorbereitungskurs gewünscht wird und Beschwerden / vermehrte Fragen bestehen)
Hilfe bei Beschwerden, Fragen oder sonstigem Bedarf natürlich zusätzliche individuelle Terminvereinbarung oder
Beratung per Telefon / SMS /E-Mail
Schwangeren-Vorsorge nach den Mutterschaftsrichtlinien im Wechsel mit dem Gynäkologen/der Gynäkologin auf Wunsch möglich (auch andere Abstände möglich - eine ausschließliche Schwangerenvorsorge durch mich ist mir aufgrund des großen Arbeitspensums in der Wochenbettbetreuung derzeit nicht möglich )
Akupunktur zur Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden - teilweise Kostenübernahme durch Krankenkasse (z.B. Sodbrennen, Rückenschmerzen, Übelkeit/Erbrechen) Eigenanteil 15-20 Euro je nach Aufwand
Geburtsvorbereitende Akupunktur: leider keine Kostenübernahme bei gesetzlicher Krankenkasse möglich.
23 Euro pro Sitzung müssen privat in Rechnung gestellt werden.
Beginn 36. SSW, wöchentlicher Abstand bis zur Geburt, insgesamt 4 Termine (92 Euro)
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ich betreue jede Familie im Wochenbett insgesamt bis zu 12 Wochen, schließe aber meist nach der U3 die regelmäßig von mir vorgeschlagenen Besuche ab und komme danach gerne noch nach Bedarf.
aufgrund der aktuellen Covid-19 Pandemie müssen wir natürlich die jeweils gültigen Hygiene-Auflagen beim Hausbesuch einhalten. Da diese sich kurzfristig ändern können kommuniziere diese in jedem Fall einen Tag, bzw einige Stunden vor unserem Hausbesuch.
bei Erkältungssymptomen, Covid-19 Verdachtsfällen oder Kontakt mir Covid-19 informieren Sie mich bitte VOR unserem vereinbarten Termin. So kann ich meine Leistung dann vorübergehend Telefonisch / per Video-Call durchführen.
Nach Entlassung aus dem Krankenhaus erfolgt 1. Besuch wenn möglich am nächsten Vormittag.
Bitte frühestmöglich informieren, wenn das Baby geboren ist, damit ich Termine für Sie freihalten und einplanen kann (andernfalls verzögert sich der 1. Besuch unter Umständen wegen großem Arbeitsaufkommen )
Wochenbett-Tag 1-10: täglich wenn terminlich machbar 1 Besuch, oder 1 Telefonischer Kontakt, bei Bedarf oder großen Problemen bis zu 2 Besuche / telefonische Kontakte täglich möglich.
2. - 3. Wochenbett- Woche: Besuche erfolgen ca. alle 2 - 3 Tage und je nach Bedarf
4.-12. Wochenbett-Woche: ein Besuch pro Woche, bzw. im Spätwochenbett alle 2-3 Wochen zum Wiegen und je nach Bedarf
Angaben sind lediglich Mindestangaben. Ihren weiteren Bedarf bestimmen wir ganz individuell gemeinsam während der Betreuung!
es werden von den gesetzlichen Krankenkassen in den ersten 10 Tagen nach der Geburt bis zu 20 Besuche/telefonische Kontakte übernommen,
danach und bis zur 12. Lebenswoche des Kindes sind weitere 16 Besuche, bzw. telefonische Kontakte möglich
in seltenen Fällen reichen diese Besuche nicht aus, oder der Zeitraum meiner muss verlängert
werden, das ist je nach Grund auf Rezept vom Gynäkologen, bzw. Kinderarzt unkompliziert möglich
Der erste Wochenbett-Besuch dauert 45 Minuten, später plane ich für Sie nach den aktuellen Empfehlungen des Spitzenverbandes der gesetzl. Krankenkassen 30 Minuten Zeit für Sie ein.
Sollte diese Zeit einmal nicht ausreichen, besuche ich Sie gern am selben Tag ein zweites Mal, bzw. telefonieren wir dann in Ruhe am Nachmittag - sonst ergeben sich für alle nachfolgenden Termine extreme Verspätungen!
Darüberhinaus bin ich telefonisch für Sie da: werktags: 15.00 - 17.30 Uhr.
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Grundsätzliches/Wichtig sind mir:
Ich bin von Montag bis Freitag von 15.00-17.30 telefonisch erreichbar.
Bei nicht sofortigem Erreichen, bitte auf meine Mailbox sprechen oder eine SMS schicken mit Rückruf-Wunsch und kurzer Schilderung des Anliegens. Ich rufe schnellstmöglich zurück.
Bei dringenden Fragen, Problemen oder Notfällen kontaktieren Sie, falls Sie mich nicht erreichen können, bitte Ihre Geburtsklinik, bzw. die Kinderklinik Passau.
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Consumers are entitled to a right of withdrawal under the following conditions: A consumer is any natural person who concludes a legal transaction for purposes that cannot be predominantly attributed to either their commercial or independent professional activity. The midwife/midwifery practice points out the following to the participant: You have the right to cancel this contract within 14 days without giving reasons. The cancellation period is 14 days from the day the contract is concluded. In order to exercise your right of withdrawal, you must inform the midwife of your decision to withdraw from this contract by means of a clear statement (e.g. a letter sent by post or by email). In order to meet the cancellation period, it is sufficient that you send the notification of your exercise of the right of cancellation before the cancellation period expires.
Consequences of revocation
The midwife/midwifery practice must repay all payments received from the participant immediately, but at the latest within 14 days from the day on which notification of the revocation was received. If the participant has requested that the service begin during the cancellation period, she must pay the midwifery practice an appropriate amount that corresponds to the proportion of the service used up to that point.